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Unterhalt nach Trennung

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2024

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts, der nach einer Trennung für Kinder gezahlt werden muss. Die Tabelle ist deutschlandweit gültig.

Übergabe des Kindes

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf jährlich zu Jahresbeginn angepasst und dient bundesweit als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Kindesunterhalts nach einer Trennung oder Scheidung. An der Düsseldorfer Tabelle orientieren sich die Familiengerichte bei der Festsetzung des Unterhalts, sie hat aber keine Gesetzeskraft. In der Düsseldorfer Tabelle wird der monatliche Unterhaltsanspruch von zwei Unterhaltsberechtigten ausgewiesen. Haben Sie nur ein Kind oder mehr als zwei Kinder, dann können Ab- oder Zuschläge angemessen sein – es erfolgt dann möglicherweise die Einstufung in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe.

Unterhalt 2024

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ist ab 01.01.2024 gültig. Bei den Werten in der Unterhaltstabelle handelt es sich um den Anspruch des Kindes auf Unterhalt, jedoch noch nicht um den tatsächlichen Zahlbetrag. Der Unterhaltsbedarf ergibt sich aus der Tabelle unter Berücksichtigung des (bereinigten) Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen und des Alters der Kinder. Die Höhe der Zahlung ergibt sich nach Abzug des monatlichen Kindergeldes.

In der ersten Einkommensgruppe bis 2.100 Euro beispielsweise steigt der Mindestunterhalt für Kinder der Altersstufe bis zum 5. Lebensjahr ab dem 1. Januar 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 43 auf 480 Euro. Für Kinder von sechs bis elf gibt es dann 551 Euro und damit 49 Euro mehr. Kinder zwischen dem 12. Und dem 17. Lebensjahr erhalten 645 Euro statt der bisher 588 Euro. Für die weiteren Einkommensgruppen erhöhen sich die Mindestbedarfssätze entsprechend.

Wer muss Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich ist derjenige Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht aufhält, zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Die monatlichen Zahlungen sollen den laufenden und notwendigen Kindesunterhalt für zum Beispiel Ernährung, Kleidung, Schuldbedarf und Spielzeug decken. Anspruch auf Unterhalt haben grundsätzlich auch volljährige Kinder, die in der Ausbildung sind oder studieren.

Das Unterhaltsrecht ist ein komplexes Recht. Wir geben keine Rechtsauskunft oder Beratung zur Düsseldorfer Tabelle. Wir veröffentlichen die Tabelle nur zur Information. Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Weiterführende Informationen über das Unterhaltsrecht finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz.

Kinder mit zwei Elternhäusern brauchen ein Flechtwerk, damit Kinder die Kuschelrunde, die Gute-Nacht-Geschichte, das Plätzchenbacken, den Waldspaziergang, die Fahrradtour und noch viel mehr mit beiden Elternteilen in vertrauter Umgebung erleben können.
Peggy Elfmann
Stellvertretende Chefredakteurin Baby & Familie